Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2023

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hier als PDF zusätzlich für den Download verfügbar.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind in EURO (€) angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren und Steuern sind vom Vertragspartner zu tragen. Alle Zahlungen sind spesen- und abzugsfrei gemäß Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angeführte Konto der AGILOX Services zu leisten. Bei Zahlungsverzug steht AGILOX Services GmbH das Recht zu, die unter Punkt Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

AGILOX Services GmbH gewährt keine Form eines Skontos oder sonstige Rabatte. Für über das Angebot/ Auftrag hinausgehende Lieferungen oder Leistungen (Dienstleistungen) erfolgt eine Verrechnung nach Aufwand gemäß Dienstleistungssätze vereinbarten Preise und (Dienstleistungs-) Sätze.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Einhaltung spezieller Rechtsvorschriften, wie etwa behördlicher Genehmigungen, auf eigene Kosten zu sorgen. Mehrkosten die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder tatsächlichen Gegebenheiten sowie behördliche Auflagen entstehen, sind vom Pauschalpreis nicht umfasst und sind vom Vertragspartner zu tragen. Der MINDESTBESTELLWERT beträgt € 150,00.

 

KEINE GELTUNG VON ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die AGILOX Services GmbH erklärt einen Vertrag ausschließlich zu den Bedingungen dieses Angebots/ Auftrags abschließen zu wollen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen und diese gelten nur dann als vereinbart, wenn AGILOX Services GmbH diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

ABNAHME UND TEILRECHNUNGEN

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der AGILOX Services zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht AGILOX Services GmbH weiters das Recht zu, die unter Punkt Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AGILOX Services GmbH.

Sollte die Ware nicht vollständig bezahlt werden, ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Vermietung oder eine ähnliche entgeltliche/unentgeltliche Überlassung durch den Vertragspartner zu zulässig, wenn der AGILOX Services GmbH dies Absicht rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts) Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und AGILOX Services GmbH der Veräußerung daraufhin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an die AGILOX Services GmbH abgetreten und AGILOX Services GmbH ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Wird die Ware durch Verarbeitung Bestandteil einer neuen Sache, die im Eigentum des Vertragspartner steht, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner der AGILOX Services GmbH Miteigentum an der neuen Sache übertragen wird und diese unentgeltlich für AGILOX Services GmbH mit verwahrt. Der Eigentumsanteil von AGILOX Services GmbH bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

Pfändungen oder Beschlagnahmung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware von dritter Seite sind AGILOX Services GmbH unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Vertragspartners soweit sie nicht von einem Dritten zu tragen sind.

 

(IMMATERIALGÜTER) RECHTE

Sämtliche (Immaterialgüter-) Rechte an von der AGILOX Services GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen stehen ausdrücklich der AGILOX Services GmbH oder ihren Konzernunternehmen zu. Dem Vertragspartner werden bei Vertragsabschluss Nutzungsrechte im Ausmaß der vereinbarten Leistungen zu eigenen Zwecken eingeräumt.

Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, von AGILOX Services erbrachte bzw. zur Verfügung gestellte Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AGILOX Services GmbH zu relizensieren, zu ändern, zu veröffentlichen, zu vermieten, zu verleasen, es über Netzwerke oder sonst wie anderen entgeltlich und/oder unentgeltlich zugänglich zu machen oder die Funktionsweise zu analysieren (Reverse-Engineering).

 

GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Abnahme der Leistung gemäß Punkt Abnahme und Teilrechnungen zu laufen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner unverzüglich nachzuweisen und unverzüglich, spezifiziert und schriftlich bei AGILOX Services GmbH zu rügen. Die Regelung des §924 ABGB findet keine Anwendung.

Die Gewährleistungsverpflichtung besteht nur dann, wenn der Vertragspartner nachweist, dass er die in der Anlagendokumentation beschriebenen Inspektions- und Wartungsverpflichtungen erfüllt hat.

AGILOX Services GmbH übernimmt keine Garantien im Rechtssinne, weder ausdrücklich noch unausgesprochen. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung der AGILOX Services GmbH und aller ihr zurechenbaren Personen ist in allen in Betracht kommenden Fällen ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit zwingende gesetzliche Haftung besteht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AGILOX Services GmbH ausschließlich für Personenschäden.

Die Haftung von AGILOX Services GmbH für vertragsuntypische Schäden, direkte/indirekte Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsunterbrechung bzw. -behinderung und sonstige Vermögensschäden, sowie Schäden von Dritten, ist – außer bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit von AGILOX Services GmbH – ausgeschlossen.

Ansprüche des Vertragspartners verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Darüber hinaus haftet AGILOX Services GmbH ausschließlich im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Liefer- und Leistungsumfang pro Schadensfall mit dem von der Haftpflichtversicherung ausbezahlten Betrag.

Arbeiten, die über das vertraglich vereinbarte hinausgehen, dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von AGILOX Services GmbH durchgeführt werden. AGILOX Services GmbH haftet nicht für Arbeiten von ihr zurechenbaren Personen, soweit diese Arbeiten nicht vom beauftragten Leistungsumfang umfasst sind.

Der Vertragspartner hat für eine gehörige und vollständige Sicherung seiner Daten nach aktuellem Stand der Technik zu sorgen und das auf Verlangen der AGILOX Services GmbH nachzuweisen.

Bei Verstößen gegen die Sicherungs- und Testpflicht wird jede Haftung von AGILOX Services GmbH ausgeschlossen, ebenso bei Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsverpflichtungen.

 

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Der Vertragspartner ist zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller ihm bekannt werdende Umstände über den Geschäftsbetrieb von AGILOX Services GmbH und ihr zurechenbaren Konzernunternehmen, insbesondere hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, verpflichtet.

Er darf diese weder verwerten noch Dritten zugänglich machen oder zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus fort und ist auch Mitarbeitern, Konzernunternehmen und sonstigen Gehilfen des Vertragspartners bindend aufzuerlegen.

 

DATENSCHUTZ

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze in der jeweils gültigen Fassung sowie sonstiger einschlägiger, damit zusammenhängender gesetzlicher Bestimmungen.

 

GERICHTSSTAND

Zur Entscheidung aller aus dem Angebot/ Auftrag entstehenden Streitigkeiten, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von AGILOX Services GmbH vereinbart.

 

RECHTSWAHL

Das Angebot/ der Auftrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

HÖHERE GEWALT

Als ein Ereignis höherer Gewalt gilt ein Ereignis, welches AGILOX Services GmbH nicht abwenden konnte und AGILOX Services GmbH unzumutbar macht, ihre Pflichten zu erfüllen, dazu zählen insbesondere (i) Naturgewalten wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, odgl., (ii) Pandemien, Epidemien, odgl., (iii) gesetzliche Verfügungen und Verbote, (iv) Sanktionen in jedweder Form, (v) Arbeitseinstellungen oder Aussperrungen (insbesondere auch Streik und Arbeitskampf), (vi) Betriebsstörungen sowie (vii) andere, nicht in der Sphäre von AGILOX Services GmbH liegende Gründe (jedes für sich ein „EREIGNIS HÖHERER GEWALT“).

Sollte AGILOX Services GmbH aufgrund eines EREIGNISSES HÖHERER GEWALT ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Lieferverpflichtung, verhindert sein oder kann AGILOX Services GmbH die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, wird AGILOX Services GmbH für den Zeitraum und den Umfang, in dem das EREIGNIS HÖHERER GEWALT die Leistungserbringung verhindert oder erschwert, von ihren Verpflichtungen befreit und werden für diesen Zeitraum, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, sämtliche Fristen (insbesondere Lieferfristen) gehemmt, ohne, dass der Vertragspartner daraus Ansprüche gegen AGILOX Services GmbH ableiten könnte. Dadurch ändert sich aber nichts an der Pflicht zur Erfüllung bereits bestehender oder begründeter Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners.

Sofern die Dauer eines EREIGNISSES HÖHERER GEWALT mehr als 6 (sechs) Wochen andauern sollte, ist AGILOX Services GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Ausdrücklich festgehalten wird, dass ein Vertragsrücktritt infolge Eintritts eines EREIGNISSES HÖHERER GEWALT keine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung (inkl. Vertragsstrafen) oder sonstigen Nachteilsabgeltungen durch AGILOX Services GmbH, egal aus welchem Rechtsgrund, begründet.

AGILOX Services GmbH wird den Vertragspartner nach Möglichkeit zeitnahe ab Bekanntwerden des Eintritts eines EREIGNISSES HÖHERER GEWALT unterrichten. Überdies wird AGILOX Services GmbH dem Vertragspartner, sofern möglich, eine rechtlich verbindliche Einschätzung über die voraussichtliche Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung geben.

 

WEITERE BESTIMMUNGEN

Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AGILOX Services oder ihren Konzernunternehmen mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Es sei denn, diese werden von AGILOX Services GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt oder es wird gerichtlich der Fall der Insolvenz festgestellt.

Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

Der Vertragspartner von AGILOX Services GmbH verzichtet auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis), ebenso auf das Recht zur Anfechtung und Anpassung wegen Irrtums sowie anfänglichen Fehlens bzw. nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Sollte eine Bestimmung dieser Angebots- und Auftragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührte dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.